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Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber eine Reihe von zahnärztlichen Leistungen ausgegrenzt. Die finanziellen Möglichkeiten der Kassen sind somit eingeschränkt. Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind die Kriterien der Krankenkassen. Aber die unsere Zahnheilkunde kann aber wesentlich mehr bieten, als die Versorgung nach diesen Richtlinien vorsieht.

Allein Sie als Patient entscheiden

Therapiefreiheit bedeutet für Patient und Zahnarzt

Unserer zahnärztlichen Sorgfalt und Verantwortung allein obliegt es, Sie als Patient über die optimalen, diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten zu informieren. Zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Zahngesundheit können wir Ihnen eine Zahnheilkunde anbieten, die sich am heutigen Stand von Wissenschaft und Fortschritt orientiert. Dies gilt sowohl für Labortechnik und die verwendeten Werkstoffe.

Sie als unser Patient entscheiden darüber, ob Sie Vertrags- oder Wahlleistung für sich in Anspruch nehmen wollen. Unser Praxisteam hält sich durch ständige Fortbildung fit für die Anwendung einer patientenbezogenen Zahnmedizin, so dass wir Ihre Behandlung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen können, sei es im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenver-sorgung oder auf der Basis privatrechtlicher Vereinbarungen.